Einen Vorsprung hat, wer da anpackt, wo andere nur reden.    
John Fitzgerald Kennedy

Mitwirkungspflicht



Allen Audits gemein ist aber, dass wenn diese durch einen zertifizierten Auditor (gilt auch für eMonitor24 Auditoren) durchgeführt werden, der Kunde im Bedarfsfall die Begleitung durch Begutachter dulden muss.

 

Wer kommt denn da noch?

Ein Audit Beisitzer kann durch die Akkreditierungsstelle (DAkkS), des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Zertifizierungsstellen (in Abhängigkeit von der Akkreditierung des Auditors) im Rahmen von Witness-Audits, Teilnehmer des Audit Teams sein.

Zur Qualitätssicherung im Zert-Audit-Prozess, kommt es ferner zu regelmäßigen Monitorings der Auditoren. Dabei haben Sie als Kunde auch die Möglichkeit ihre Rückmeldung zu geben.

Der Kunde gibt mit der Beauftragung sein Einverständnis dafür, wird aber vor einem Witness-Audit in jedem Fall von eMonitor24 informiert.